Beitragsordnung (Stand 01.01.2021) für Mitglieder
Die Mitgliederbeiträge,die wichtigste
Einnahmequelle des ARTC '90, müssen unbedingt dem Verein bis zum 31.März des laufenden Jahres zur Verfügung stehen. Nur so kann die Sicherheit in der Finanzplanung und damit die Grundlage einer
erfolgreichen Vereinsarbeit gewährleistet werden.
Änderungen in den Voraussetzungen für die Zuordnung zu einer Beitragsgruppe müssen umgehend von jedem Vereinsmitglied dem Vorstand/Schatzmeister durch die Vorlage aktueller Belege mitgeteilt
werden.
Zur Erhaltung der Tennisanlage sind von allen Vereinsmitgliedern ab 14 Jahre 8 Arbeitsstunden zu leisten.
Dafür wird eine Vorauszahlung von 120€ (lt. Beschluss der Mitgliederversammlung 2020) erhoben. Der Vorauszahlungsbetrag wird anteilig entsprechend der abgeleisteten Arbeitstunden zum
Jahresende zurückerstattet.
Der Jahresbeitrag und der Vorauszahlungsbetrag werden auf Grundlage der der Einzugsermächtigung bis zum 31.03. des laufenden Kalenderjahres eingezogen. Eine Überweisung des gesamten Betrages muss
ebenfalls bis zum 31.03. des lfd. Kalenderjahres erfolgen. Eine gesonderte Rechnungslegung erfolgt nicht.
Sind die Beiträge korrekt eingegangen, erhält jedes Mitglied Ende April einen Spielerausweis.
Kontrollberechtigt sind die Vorstandsmitglieder, der Platzwart und die Tennisschulen auf unserer Anlage. Aber auch Vereinsmitglieder sind zur
Kontrolle und Kassierung berechtigt, um das Schwarzspielen zu unterbinden.
Spielberechtigt sind nur Vereinsmitglieder, die ihren Ausweis vor Spielbeginn zur Kontrolle vorlegen
und in das dafür vorgesehene Kartenstecksystem gesteckt haben.
Nichtvereinsmitglieder müssen sich vor Spielbeginn beim Kontrollberechtigten melden und den Platz bezahlen!
Die Beitragstabelle für Vereinsmitglieder:
Beitragsgruppe |
Jahresbeitrag | Vorauszahlung für 8 Arbeitsstunden | Gesamt |
Erwachsene | 240 € | 120 € | 360 € |
Ehepaare und eheähnliche Lebensgemeinschaften | 420 € | 240 € | 660 € |
Rentner, Azubis, Erwerbslose, Zivildienstleistende | 120 € | 120 € | 240 € |
Studenten bis 25 Jahre | 120 € | 120 € | 240 € |
Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre) | 85 € | ab 14 Jahre 80 € | 85 € / 165 € |
Kinder/Jugendliche bei Geschwistern:
erstes Geschwisterkind (bis 18 Jahre) |
50 € 40 € |
ab 14 Jahre 80 € ab 14 Jahre 80 € |
50 € / 130 € 40 € / 120 € |
Passive Mitglieder-Erwachsene | 36 € | 36 € | |
Passive Mitglieder-bis 18 Jahre | 18 € | 18 € |
Bankverbindung ARTC
Kreditinstitut: Rostocker Volks- und Raiffeisenbank e.G.
BIC: GENODEF1HR1
IBAN: DE78 1309 0000 0001 1190
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Platzmieten für Nichtmitglieder/Gäste
Gäste sind beim ARTC gern gesehen. Sie müssen eine Platzgebühr bezahlen.
Diese beträgt für Tennis als auch Volleyball:
1 Stunde 20 EURO
Die Nichtmitglieder/Gäste müssen sich vor Spielbeginn beim
Kontrollberechtigten melden und die Gebühr bezahlen. Kontrollberechtigt sind die Vorstandsmitglieder, der Platzwart und die Tennisschulen auf unserer Anlage. Aber auch Vereinsmitglieder sind zur
Kontrolle und Kassierung berechtigt, um das Schwarzspielen zu unterbinden.
KONTAKT:
PHONE:015223966671
ADRESSE: Akademischer Rostocker Tennisclub '90 e.V., Tiergartenallee 8, 18059 Rostock